Tausenden Ahrtal-Helfern droht die Verjährung ihrer Kostenerstattungsansprüche.
Verjährung: Ende 2024.
Was freie Ahrtal-Fluthelfer zur drohenden Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen und zur Hemmung dieser Verjährung wissen sollten.
1. Hintergrund und Motivation hinter diesem Substack-Angebot
inveteravit enim iam opinio perniciosa rei publicae vobisque periculosa, quae non modo apud nos sed apud exteras nationes omnium sermone percrebruit, his iudiciis quae nunc sunt pecuniosum hominem, quamvis sit nocens, neminem posse damnari. - M. TVLLI CICERONIS IN C. VERREM ACTIO PRIMA, 1.1.1
Mein Name ist Thomas Riedel. Ich bin Rechtsanwalt.
Am 15.07.2021 um 01:10 Uhr saß ich noch in meinem Büro in Heppingen (Bad Neuenahr-Ahrweiler), als plötzlich das Licht ausging. Die Ahrtalflut hatte mich überrascht und die Stromversorgung zerstört. Ich war nicht gewarnt worden.
Die fehlende Warnung war für mich die “Katastrophe in der Katastrophe”. Nach einer kurzen Nacht im Büro sah ich aus dem Fenster hinab zur Ahr und dachte:
“Wer hat es gestern gewusst, aber nicht gewarnt?“
Und ich hatte sofort die Idee einer Dateninfrastruktur für das Ahrtal. Hätte es rechtzeitige, zuverlässige und vollständige Daten für alle gegeben, hätte sich jeder selbst helfen können.
Dieses Ziel werde ich weiterverfolgen, bis es im Ahrtal eine Dateninfrastruktur gibt, wie es eine Energie- und eine Verkehrsinfrastruktur gibt.
Eine echte Dateninfrastruktur basiert auf Rohdaten.
Die gab es z. B. im Untersuchungsausschuss “Flutkatastrophe”. Also fuhr ich, so oft ich konnte, freitags von meinem Wohnsitz Bonn nach Mainz in das Landesparlament. Weil man die Rohdaten nur dort und dann bekam. Mein Argument und Beispiel überzeugte die unabhängige Journalistin Gisela Kirschstein so sehr, dass sie allein deshalb ihr Standardwerk “Flutkatastrophe Ahrtal“ verfasste.
Dieser Substack-Account ist ein weiterer Schritt hin zu meiner Vision einer Dateninfrastruktur für das Ahrtal. Hier geht es auch um Rohdaten, aber gleichermaßen um ihre transparente und effektive Interpretation und Anwendung auf das Problem “gesetzliche Kostenerstattungsansprüche von freien Helfern während der Ahrflutkatastrophe 2021 gegen den Staat”.
Substack ermöglicht es, eine Community aufzubauen, wo gegenwärtig keine existiert, aber zur Aufklärung über die drohende Verjährung der gesetzlichen Kostenerstattungsansprüche dringend benötigt wird.
2. Eine Substack-Community der freien Ahrflut-Helfer mit etwaigen Kostenerstattungsansprüchen gegen den Staat
Ich möchte möglichst alle freien Helfer vor der Verjährung warnen, die im Ahrtal nach der Flut 2021 geholfen haben und dafür eventuell gesetzliche Kostenerstattungsansprüche geltend machen können.
Unterliegt ein Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB, endet die Verjährungsfrist am 31.12. D. h.:
Am 01.01.2025 um 00:00 Uhr werden die gesetzlichen Kostenerstattungsansprüche der Fluthelfer verjährt sein.
Jeder, der die Verjährung seines eigenen Anspruchs nicht “hemmt” (§ 204 BGB), lässt ihn mit Ablauf des 31.12.2024 verjähren.
Die Hemmung der Verjährung kann z. B. durch Vereinbarung mit dem Schuldner, Klage oder (beschränkt) durch Mahnantrag (näher § 204 BGB) herbeigeführt werden.
Nach aktuellem Stand werden das Land Rheinland-Pfalz bzw. die Landkreise und Kommunen zumindest einem sehr großen Teil ihrer etwaigen gesetzlichen Zahlungspflichten gegenüber Tausenden freier Ahrflut-Helfer bald mit der Einrede der Verjährung (§ 214 BGB) entgehen können. Das sind vor allem Ansprüche aus dem LBKG und dem Institut der “Geschäftsführung ohne Auftrag” (“GoA“).
Dabei handelt es sich um Ansprüche gegen den Staat, weil und soweit die freien Helfer den Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt haben und dafür Nachteile (Verdienstausfall, Personen- und Sachschäden, notwendige Sachinvestitionen etc.) eingegangen sind.
Es handelt sich nicht um Ansprüche gegen die Flutopfer, denen viele selbstverständlich gratis helfen wollten.
Das LBKG soll auch und gerade die Bereitschaft zur freiwilligen Hilfe in zukünftigen Katastrophenlagen erhalten. Das erfordert Kostenerstattung für erforderliche bzw. angeforderte Hilfemaßnahmen durch freie Helfer.
Diese Forderung wurde bereits 2016 in einem wissenschaftlichen Artikel erhoben:
“[Der Spontanhelfer] soll vielmehr nicht damit rechnen, dass fremde oder eigene Schäden, die er während seines Einsatzes verursacht oder erleidet, sowie von ihm aufgewandte Kosten an ihm hängen bleiben. Die oben beschriebenen Regeln der Haftung und der sozialen Sicherung greifen unabhängig davon, ob die Landesgesetze Spontanhelfer mit Rechten und Pflichten ausstatten und auf Amtshaftungsanspruch und gesetzliche Unfallversicherung verweisen. Dass Spontanhelfer solchermaßen abgesichert sind, muss in geeigneter Weise publik gemacht werden, etwa durch das Bundesministerium des Innern, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die Innenbehörden der Länder oder die Hilfsorganisationen, sollen zur Hilfe bereite Personen nicht an der Überlegung scheitern, auf eigene Gefahr und eigene Kosten zu handeln. Rechtsklarheit ist ebenso für diejenigen wichtig, die in der Einsatzleitung oder an anderer verantwortlicher Stelle zu entscheiden haben, wie Spontanhelfern zu begegnen ist.”, Harald Erkens, "Zwischen Anarchie und Hierarchie: Rechtliche Koordinaten für den Einsatz sogenannter Spontanhelfer", DVBl. 2016, 1369-1377 (1377).
Sie verhallte bisher ungehört.
Diese Community ist erforderlich, weil oder soweit
Narrative verbreitet werden, nach denen Helfer moralisch verpflichtet seien, keine Kostenerstattung geltend zu machen
Narrative verbreitet werden, nach denen es keine gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für Kostenerstattung gäbe
auf die drohende Verjährung nicht hingewiesen wird und die Helfer davon nichts wissen
Anträge nach LBKG nicht oder nicht nach pflichtgemäßem Ermessen bearbeitet werden
das LBKG die Bereitschaft zur freiwilligen Hilfe fördern soll
die Seite der Anspruchsinhaber zersplittert ist in Einzelpersonen, die nur ihren eigenen Fall kennen und keine Möglichkeit haben, ihn mit anderen Fällen zu vergleichen, während die Seite des Staates sehr wohl diese Möglichkeit hat (Informationsasymmetrie in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren)
Diese Substack-Community dient nicht der Rechtsberatung, sondern insbesondere dem Abbau der vorgenannten Informationsasymmetrie in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
Wenn Sie allerdings von mir Rechtsrat einholen wollen, können Sie mich gern als Anwalt unter triedel@riedel-leipzig.de kontaktieren.
3. Newsletter; Abonnenten
Ich werde alle zwei Wochen einen Newsletter für Abonnenten veröffentlichen. Es gibt zwei verschiedene Abonnements: gratis oder entgeltlich. Teile des Newsletters können gratis bezogen werden. Andere Teile des Newsletters stehen nur zahlenden Abonnenten zur Verfügung. Die Newsletter sind konzipiert als Teile eines Ganzen. Sie werden daher ggf. an den neuesten Stand angepasst. Diese Updates stehen zahlenden Abonnenten zur Verfügung.
Die Newsletter werden also in jedem Fall nur von Abonnenten abrufbar sein. Bitte abonnieren Sie sie daher bei Interesse unten.
Einige der Themen der Newsletter werden sein:
Verteilung der staatlichen Mittel auf verschiedene Helfergruppen
Verteilung der staatlichen Mittel je nach Rechtsgrundlage (Vertrag, Gesetz)
Statistiken der Verwaltungsverfahren wg. Kostenerstattung
Statistiken der Gerichtsverfahren wg. Kostenerstattung
Statistiken der freien Ahrflut-Helfer
die Entstehungsgeschichte der “Helfer-Stab gGmbH”
“Frau Hermann fliegt nach Kalifornien”
Hallo lieber Thomas
Hättest du die KATWARN App auf deinem Handy gehabt, wärst du mehrfach gewarnt worden